Zifferwerk

Refund Policy

Diese Regelung beschreibt Rückerstattungen, Gutschriften und Kündigungen für B2B-Kunden von Zifferwerk. Sie ergänzt die vertraglichen Bestimmungen (MSA/SLA/SOW) und wird – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – Teil des Vertragswerks. Bei Widersprüchen gelten die unterschriebenen Vertragsdokumente vorrangig.

Geltungsbereich & Grundsätze

  • Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht.
  • Rückerstattungen erfolgen transparent und nachvollziehbar; Verbrauchtes und erbrachte Leistungen sind nicht rückerstattungsfähig, sofern kein Pflichtverstoß vorliegt.
  • Service Credits bei SLA-Unterschreitungen werden als Gutschrift auf zukünftige Entgelte angerechnet und sind keine Barauszahlung.

Subscription (Plattformbetrieb)

  • Abrechnung: monatlich im Voraus. Bei Kündigung zum Monatsende besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für den laufenden Monat.
  • Downgrade/Upgrade: Wirksam zum nächsten Abrechnungszeitraum. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet; Mehrbeträge aus Upgrades werden tageweise anteilig berechnet.
  • SLA-Gutschriften: Bei Nichterreichen der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit werden Service Credits gemäß SLA gewährt (Anrechnung auf die nächste Rechnung).

Professional Services (Beratung, Implementierung)

  • Festpreis mit Meilensteinen: Rückerstattung anteilig für nicht erreichte, im SOW definierte Meilensteine. Erreichte Meilensteine gelten als abgenommen, sofern keine rechtzeitig gerügten Mängel vorliegen.
  • Zeit & Material: Bereits erbrachte Stunden, Reise-/Nebenkosten und Drittgebühren sind nicht erstattungsfähig.
  • Mängel: Bei nachgewiesenen Mängeln besteht vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, erfolgt angemessene Minderung; weitergehende Ansprüche richten sich nach dem MSA.
  • Stornierung durch Kunden: Schriftlich mit Frist gemäß SOW. Bereits geplante, nicht mehr stornierbare Aufwände können anteilig berechnet werden.

Ausschlüsse

  • Gebühren Dritter (z. B. Lizenzen, Cloud-Kosten), die in Ihrem Namen gebucht wurden, sind von Rückerstattungen ausgeschlossen.
  • Steuern, Abgaben und gesetzliche Entgelte sind nicht erstattungsfähig, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
  • Verzögerungen außerhalb unserer Kontrolle (Force Majeure) begründen keinen Rückerstattungsanspruch.

Verfahren & Fristen

  • Antrag: Bitte wenden Sie sich an zifferwerk@gmail.com mit Kundennummer, Rechnungsnummer, Sachverhalt und gewünschter Lösung.
  • Frist: Beanstandungen zu Rechnungen binnen 14 Tagen nach Zugang; SLA-Ansprüche binnen 30 Tagen nach dem betroffenen Monat.
  • Prüfung: Eingangsbestätigung innerhalb von 2 Werktagen; Entscheidung in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
  • Form der Erstattung: Gutschrift, Verrechnung oder – sofern ausdrücklich vereinbart – Rückzahlung auf das Ursprungskonto.

Kündigung & Vertragsende

  • Ordentliche Kündigung gemäß MSA; Leistungen bis zum Wirksamwerden werden regulär abgerechnet.
  • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; etwaige Rückerstattungen richten sich nach dem vertraglichen Pflichtverstoß.
  • Exit-Leistungen (Datenexport, Übergabe) können gesondert beauftragt werden.

Recht & Gerichtsstand

  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern rechtlich zulässig.
  • Es handelt sich um eine B2B-Regelung; Verbraucherrechte finden keine Anwendung.
  • Bei Widersprüchen gilt das unterzeichnete Vertragswerk (MSA/SLA/SOW) vorrangig.

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