Zifferwerk

Terms & Conditions

Stand: 18. November 2025

1. Geltung, B2B

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Zifferwerk gegenüber Unternehmen i. S. d. § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Leistungsbeschreibung

Zifferwerk erbringt B2B-Leistungen für automatisierte Management-Berichte, einschließlich Datenanbindung, semantischer Metrikschicht, Validierung, Berechtigungen, Veröffentlichung sowie optional Beratung und Audit. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Angebot/Bestellung und ggf. SOW.

3. Vertragsschluss & Rangfolge

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von Zifferwerk zustande. Rangfolge: (1) Angebot/Bestellung inkl. SOW, (2) MSA/SLA, (3) diese AGB.

4. Mitwirkungspflichten

  • Bereitstellung notwendiger Informationen, Ansprechpartner und Zugänge.
  • Sicherstellung erforderlicher Rechte an bereitgestellten Daten/Systemen.
  • Termingerechte Feedbacks, Tests und Abnahmen.

5. Service Levels & Wartung

  • Verfügbarkeit gemäß SLA (Ziel 99,5 % im Monatsmittel; geplante Wartungen ausgenommen).
  • Reaktions-/Lösungszeiten nach Prioritätenmodell.
  • Service Credits bei SLA-Unterschreitung gemäß SLA; keine Barauszahlung.

6. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  • Subscription monatlich im Voraus; Professional Services nach Meilenstein oder Zeit & Material.
  • Preise in EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; Zahlungsziel 14 Tage netto.
  • Zurückbehaltungs-/Aufrechnungsrechte nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

7. Änderungen (Change Requests)

Leistungsänderungen erfolgen über CR mit Effekten auf Zeit/Kosten/Qualität. Bis zur Einigung gilt der bisherige Umfang.

8. Abnahme

Für werkvertragliche Bestandteile erfolgt eine Abnahme. Nutzt der Kunde die Leistung produktiv oder verweigert die Abnahme ohne wesentliche Gründe, gilt sie als erfolgt.

9. Rechte, Lizenzen & Open Source

  • Vorbestehende IP und generische Bausteine verbleiben bei Zifferwerk.
  • Kundenspezifische Artefakte erhält der Kunde in dem im Vertrag festgelegten Umfang (Nutzungsrechte, nicht exklusiv, nicht übertragbar).
  • Open-Source-Komponenten werden gemäß jeweiligen Lizenzen verwendet; eine Liste wird auf Anfrage bereitgestellt.

10. Vertraulichkeit

Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich, nutzen sie ausschließlich zweckgebunden und schützen sie angemessen. Ausnahmen gelten für gesetzliche Offenlegungspflichten.

11. Datenschutz

Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Eine AVV nach Art. 28 DSGVO wird bei Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Details siehe Privacy Policy.

12. Haftung

  • Unbeschränkte Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem ProdHaftG.
  • Im Übrigen haftet Zifferwerk bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  • Indirekte Schäden, entgangener Gewinn und Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Summenmäßige Haftungsgrenze: typischerweise die Nettogesamtvergütung der letzten 12 Monate vor dem Schadensfall, sofern nicht anders vereinbart.

13. Gewährleistung

Für werkvertragliche Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung, modifiziert durch MSA/SOW. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

14. Subunternehmer

Zifferwerk darf geeignete Subunternehmer einsetzen; Verantwortlichkeit verbleibt bei Zifferwerk.

15. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (z. B. Ausfälle Dritter, Naturereignisse) befreien für deren Dauer und Umfang von Leistungspflichten.

16. Referenzen

Eine Nennung als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.

17. Laufzeit & Kündigung

Vertragslaufzeiten ergeben sich aus Angebot/SOW. Ordentliche Kündigung mit Frist gemäß MSA; außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18. Schlussbestimmungen

  • Anwendbares Recht: deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand: Berlin, sofern zulässig.
  • Schriftformklausel: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
  • Keine Abtretung ohne Zustimmung; Zustimmung nicht unbillig verweigern.

19. Kontakt

Zifferwerk · Torstraße 111, 10119 Berlin · Telefon: +49 30 568 37240 · E-Mail: zifferwerk@gmail.com